Zweck und Aufgabengebiete der Versicherungsaufsicht

Der Überwachung von Versicherungen diente das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, das inzwischen dem Bundesfinanzministerium angegliedert wurde. Grundlage ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Gegenstand der Überwachung sind Versicherungsverträge und ihre Erfüllbarkeit zum Schutz von Versicherungsnehmern. Der Versicherungsaufsicht unterliegen Rückversicherer, Erstversicherer (inkl. Pensions- und Sterbekassen) aber auch Holdings sowie Sicherungs- und Pensionsfonds. Besonders wird die Deckung des Sicherungsvermögens (also des Geldes, das zur Zahlung von Leistungen vorhanden ist), sowie der Eigenmittel eines Versicherungsunternehmens überwacht. Eine weitere Überwachung besteht in der Einhaltung der Gesetze, die für den Betrieb von Versicherungen gelten. Da der Versicherungsmarkt durch die EU immer unübersichtlicher wird, enthält das VAG dementsprechende Bestimmungen; so wurde z. B. die Einführung des Prinzips der Sitzlandaufsicht beschlossen, das besagt, dass der Staat die Aufsicht über ein Versicherungsunternehmen auszuüben hat, in dem es seinen Sitz hat und nicht der Staat, in dem das Unternehmen agiert. Ausgenommen davon sind ausländische Rückversicherer, die Niederlassungen in anderen Staaten haben. Dort gelten dieselben Voraussetzungen wie bei inländischen Versicherungen.