
Das Gastgewerbe sorgt für das leibliche Wohl
Unternehmen, die in der gewerbsmäßigen Verpflegung und/oder Beherbergung tätig sind werden gehören der Branche des Gastgewerbes an. Das Gastgewerbe gliedert sich in zwei Hauptkategorien: Beherbergung, d. h. alle Hotels, Gasthäuser, die Übernachtungsmöglichkeiten bieten, Privatpensionen, Autobahnraststätten und ähnliches. In der Gastronomie sind Restaurants, Catering, Betriebsverpflegung, mobiles Gastgewerbe, Nachtlokale, Bars etc. angesiedelt. Betriebe aus dem Bereich der Beherbergung bieten im Allgemeinen neben der reinen Schlafmöglichkeit zusätzlich Verpflegung an. Dies kann in Form der Vollpension (Übernachtung und alle Mahlzeiten), der Halbpension (Übernachtung, Frühstück und eine Mahlzeit) oder in Form der Übernachtung mit Frühstück (Garni) geschehen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA ist der Dachverband, in dem gaststättengewerbliche Betriebe organisiert sind. Der rund 250.000 Mitglieder zählende Verband betreibt für die deutsche Gastronomie Informations- und Lobbyarbeit, tritt auf der Arbeitgeberseite als Tarifpartner auf. Außerdem führt er Marketingaktionen und die Klassifizierung deutscher Hotels durch. Er ist in 17 Landesverbänden und drei Fachverbände (Hotelverband Deutschland (IHA), Union der Pächter von Autobahn-Service-Betrieben (UNIPAS), Verband der Internationalen Caterer in Deutschland (V.I.C)).